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Segway Adventure

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Segway Adventure Sa Coma und Cala Millor

Datum 3/2019

An den beiden Standorten Segway Adventure Sa Coma und Segway Adventure Cala Millor, unternimmt das Unternehmen geführte Segway Touren auf definierten und behördlich genehmigten Routen.

Zur Prävention von Unfällen werden zu beginn jeder Tour erprobte, mehrsprachige Einweisungen vorgenommen. Sollte es trotzdem zu Unfällen kommen, wurden alle teilnehmenden Kunden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Teilnahme an den durch geschultes Personal geführten Touren, auf eigene Gefahr geschieht.

Im einzelnen:

    1.    Der Kunde/Tourenteilnehmer ist in der Lage ohne fremde Hilfe das Segway zu bedienen und selbst zu fahren.
    2.    Der Kunde/Tourenteilnehmer muss von sich aus gesundheitliche Einschränkungen dem verantwortlichen Tourenguide anzeigen. Dazu gehören Schwangerschaften, Operationen am Skelett nebst Implantaten, Operationen an Sehnen und Muskel des Bewegungsapparates wenn vor weniger als 6 Monaten.
    3.    Der Konsum von alkoholischen Getränken (unter Berücksichtigung von Restalkohol), sämtlichen Betäubungsmitteln ist ohne Ausnahme verboten.
Nur der bloße Verdacht reicht für einen Tourenaussschluß durch den verantwortlichen Tourenguide. Auf der Tour selber ist ebenfalls Alkohol und Betäubungsmittel verbot. Alkoholkonsum auf der Tour führt zum Tourenausschluss.
    4.    Die Teilnahme an der Toureneinweisung ist verpflichtend. Gleich ob Vorerfahrungen bestehen oder nicht. Ohne Einweisung kein Tourenantritt.
    5.    Auf der Tour besteht die gesamte Zeit Helmpflicht. Segway Adventure stellt dem Kunden seinen Helm oder der Kunde hat einen Touren geeigneten Helm mit dabei.
    6.    Der Kunde/Touenteilnehmer ist verpflichtend zur bestimmungsgerechten Nutzung der Segway`s verpflichtet. Dazu fährt der Tourenteilnehmer innerhalb der Tourengruppe an der vom Tourenguide festgelegten Position in einer vom Guide vorgegebenen Fahrstrecke.
    7.    Im Falle eines Sturzes gilt immer und ausnahmslos Mensch vor Maschine. Meint, der Tourenteilnehmer löst sich im Falle eines anbahnenden Sturzes frühstmöglich vom Segway.
    8.    Es gelten die Bestimmungen der STVO wie für Fahrräder.

Vertragsschluss / Buchungen / Stornierung

    1.    Der Tourenvertrag wird bindend geschlossen, wenn der Kunde auf den elektronischen Wegen oder aber selbst in einem der beiden Ladengeschäfte seine Buchung verbindlich vornimmt.
    2.    Segway-Adventure behält sich ausdrücklich vor, Touren zusammen zu legen oder auch zeitlich in Abstimmung mit dem Tourenteilnehmer zu verschieben.
Dies gilt insbesondere bei Regen, Stromausfällen oder anderen Ereignissen, die eine Verschiebung bedingen.
    3.    Vor Antritt der Tour hat der Tourenteilnehmer den angezeigten oder genannten Tourenpreis zu bezahlen. Eine Zahlung nach der Tour ist ausgeschlossen.
    4.    Eine Tourenstornierung trotz bindenden Vertragsschluss ist nur bis zu 24h vor der Tour möglich. Eine spätere Tourenabsage (weniger als 24h vor der Tour) führt zu einer Berechnung eines reduzierten Tourenpreis in Höhe von 50% des ursprünglich vereinbarten Preises.
    5.    Alle Vorauszahlungen bei angeschlossenen und autorisierten Widerverkäufern sind im Falle der zeitlich korrekten Stornierungsfrist, durch den Kunden an seiner Zahlstelle selbst zu besorgen. Im Falle einer Absage in weniger als 24h zu Beginn der Tour, werden diese durch Segway Adventure mit den zu zahlenden gesamten 50% verrechnet.
    6.    Stellt der Kunde/Tourenteilnehmer nach der Einweisung aber vor der Tour fest, dass er nicht an der Tour teilnehmen möchte, bekommt er den zuvor geleisteten Tourenpreis an Segway Adventure zurück erstattet. Die geleisteten Anzahlungen bei autorisierten Widerverkäufern sind ausgeschlossen. Diese sind durch den Kunden/Tourenteilnehmer selbst zu beschaffen.

Haftung / Tourenverlauf / Empfehlungen

    1.    Die Geschäftsbedingungen liegen an den Geschäftsstellen der Segway Adventure aus. Eine Teilnahme der Tour ist nur mit der schriftlichen Bestätigung zur Kenntnisnahme dieser AGB`s möglich.
    2.    Zu jeder Zeit kann der Tourenguide, aus welchen Gründen auch immer, den Tourenverlauf verändern. Ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich des Tourenteilnehmers wegen veränderter Streckenführung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
    3.    Ausnahmslos immer ist den allgemeinen oder auch direkten Anweisungen des Tourenguides Folge zu leisten. Bei wiederholten Verstoß, bei Gefährdung anderer Tourenteilnehmer oder aber auch bei anhaltend unvorsichtiger Fahrweise des Tourenteilnehmers, kann der Tourenguide den Tourenteilnehmer von der Weiterfahrt an der Tour ausschließen. Das Segway des Tourenteilnehmers wird abgestellt und der suspendierte Tourenteilnehmer muss zu Fuß seinen Heimweg antreten.
    4.    Der Tourenteilnehmer haftet selbst für alle Schäden an Dritten, sei es Personenschäden oder Sachschäden. Eine Haftung durch die von Segway Adventure beauftragten Tourenguides ist ausgeschlossen. Einzig im Falle der gerichtlich festgestellten groben Fahrlässigkeit oder dem Vorsatz der Segway Adventure oder deren beauftragten Tourenguides, ist ein Haftungsregress möglich.
    5.    Zur Teilnahme an der Tour ist festes Schuhwerk notwendig. Tourenteilnehmer mit FlipFlops, Pumps oder HighHeels sind von der Tour ausgeschlossen.
Segway Adventure empfiehlt ausdrücklich witterungsgerechte Kleidung. Auf dem Segway ist eine wärmende Bewegung nicht möglich.

Datenschutzgrundverordnung

Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir verarbeiten personenbezogene Daten unserer Nutzer grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.

Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art.6 Abs.1 lit.a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.
Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die zur Erfüllung eines Vertrages, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich ist, dient Art.6 Abs.1 lit.b DSGVO als Rechtsgrundlage. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind.
Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art.6 Abs.1 lit.c DSGVO als Rechtsgrundlage.
Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art.6 Abs.1 lit.d DSGVO als Rechtsgrundlage.
Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art.6 Abs.1 lit.f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Datenlöschung und Speicherdauer
Die personenbezogenen Daten der betroffenen Person werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.

Sonstiges

Sollte sich die Unwirksamkeit eines Punktes der Geschäftsbedingung herausstellen, verlieren die anderen Punkte nicht ihre Bindung.

Als Erfüllungsort und Zahlungsort gilt der jeweils aktuelle Sitz der Segway Adventure.

Als Gerichtsstand gilt Manacor, Mallorca Balear Spanien vereinbart.


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